Notwendige Unterlagen im Todesfall

Der Personalausweis des Verstorbenen wird bereits bei der Ausstellung des Totenscheins durch den herbeigerufenen Hausarzt oder Notarzt zur Identifikation benötigt. Die Todesbescheinigung ist danach für das Standesamt von Bedeutung, es kann die Vorlage zur Beurkundung verlangen. Es ist außerdem wichtig, die Personenstandsurkunde oder den Auszug aus dem Familienbuch vorlegen zu können. Damit soll festgehalten werden, ob der Verstorbene ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet war.

Falls der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen hat, sollten die entsprechenden Unterlagen bereitgehalten werden. Auch in Verbindung mit dem Todesfall stehende Versicherungen wie Sterbegeld- oder Lebensversicherung sollten zu den vorbereiteten Papieren gehören. Gibt es eine Willenserklärung des Verstorbenen bezüglich seiner Bestattung, so sollte auch diese griffbereit sein; beispielweise die „Willenserklärung zur Feuerbestattung". Wer ein handgeschriebenes Testament eines Verstorbenen findet, ist verpflichtet, dies dem zuständigen Amtsgericht zu übergeben. Das Testament oder der Erbschein werden nach der Beerdigung vom Amtsgericht oder dem Notar für die Erbverteilung benötigt.

Notwendige Unterlagen im Todesfall

Adresse

Bestattungen Neuhaus
Worringstr.23-25
45289 Essen
T 0201 570882
F 0201 572441
info@wohnstudio-neuhaus.de

Öffnungszeiten

24 Stunden erreichbar